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24.10.2022

 

 

Ab 2023 ist eine steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaik-Anlagen vorgesehen, weil das aufwändige Besteuerungsverfahren von vielen Betreibern einer Photovoltaikanlange nur mit Hilfe eines Steuerberaters bewältigt werden konnte.

 

Das JStG 2022, das aktuell im Gesetzgebungsverfahren ist, sieht vor, dass ab 2023 die Besteuerung für kleinere Anlagen komplett entfallen soll - bei der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer.